Liebe Vereine,

viele haben einen Gebührenbescheid laut der Transparenzregistergebührenverordnung erhalten und viele haben mich deswegen kontaktiert.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass Vereine, welche im Vereinsregister geführt sind, sich nicht nochmals beim Transparaenzregister registrieren müssen, es sei denn, sie wollen sich von den jährlichen Gebühren befreien lassen. Dann ist eine Registrierung notwendig.

Wie das geht, möchte ich hier erläutern. Haltet bitte die Bestätigung Gemeinnützigkeit und Kopie Personalausweis des Berechtigten (Vorsitzenden) zum Hochladen bereit. Am Ende des Artikels findet Ihr die Anleiutung.

Ich habe mit der Behörde einige Telefonate geführt und mit wurde bestätigt, die Gebührenbefreiung kann nur rückwirkend ab dem Jahr 2020 erfolgen. Die Gebühren für frühere Jahre müssen gezahlt werden!

Mit freundlichen Grüßen

Jan Popp

1. Vorsitzender